Allgemeine Geschäftsbedingungen der IHLE tires GmbH sowie deren Tochtergesellschaften mit Sitz in Deutschland

(Stand:März 2021)

I. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote und Vereinbarungen mit IHLE tires GmbH sowie deren Tochtergesellschaften mit Sitz in Deutschland - im Folgenden auch „IHLE“ oder „wir“. Unsere Geschäftsbedingungen, die allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde liegen, gelten durch Auftragserteilung, Inanspruchnahme unserer Leistungen jeglicher Art, Verwendung des Webshops und des Räderkonfigurators „lissi“ oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Ergänzende, entgegenstehende oder anders lautende Bedingungen des Käufers (mit uns in laufender Geschäftsbeziehung stehende Kunden im Sinne von § 14 BGB) gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen; sie gelten nur, wenn und soweit sie im Einzelfall von uns schriftlich anerkannt werden.

II. Produkte und Services

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der IHLE gelten für alle von IHLE tires GmbH vertriebenen Produkte wie z.B.

  • alle angebotenen Waren (insbesondere lose Neureifen, Kompletträder, Felgen, Schläuche, Ventile, Zubehör) sowie
  • Leistungen (insbesondere Räderkonfigurator lissi).

Je nach Leistung schließt der Käufer eine separate Vereinbarung mit uns ab.

III. Kontoeröffnung, Angebote, Preise und Lieferung der Produkte

1. Bestellungen können über unser Service-Center (telefonisch oder per Fax-Formular) und über unseren Webshop getätigt werden. Hierzu eröffnet der Käufer ein Konto mittels eines Antragformulars. Wir behalten uns vor Erteilung der Zugangsdaten eine Überprüfung des Antragstellers, insbesondere hinsichtlich seiner Kreditwürdigkeit, vor. Wir sind jederzeit berechtigt, die Zugangsberechtigung des Käufers zu versagen oder zu widerrufen.
Nach Prüfung und Genehmigung des Antrags erhält der Käufer zum Zugang eine Kundennummer und für den Webshop zusätzlich eine User-ID und ein Passwort. (s. Ziffer IX.)

2. Sofern nicht anders vereinbart, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich. Bestellungen durch den Käufer gelten als verbindliches Vertragsangebot. Wir behalten uns die Annahme des Angebotes vor. Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung in elektronischer oder schriftlicher Form), mündlich oder durch Leistung oder Lieferung der Produkte an den Käufer erklärt werden. Die Annahme des Angebots steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Produktverfügbarkeit und Zahlungsfähigkeit des Käufers. Im Fall mangelnder Verfügbarkeit bei Bestellung wird der Käufer hiervon unterrichtet.

3. Eingehende Bestellungen des Käufers werden nur hinsichtlich Typ und Menge der bestellten Ware geprüft und bearbeitet.

4. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Leistung oder Lieferung und deren Berechnung zu den am Tage der Annahme der Bestellung durch uns aktuell gültigen Gesamtpreisen (Listenpreis zzgl. jew. gültiger Mehrwertsteuer, jew. gültiger Ecotax abzgl. etwaigem Aktionsrabatt und ggfs. Zollgebühren ab Lager und ggfs. Transportkosten) und Bedingungen.

5. Wir behalten uns die Anpassung unserer Preise vor. Beträgt die Leistungs- oder Lieferzeit ab Bestellung weniger als vier Monate und tritt in dieser Zeit eine Preiserhöhung ein, ist der Käufer zum Rücktritt von seiner Bestellung berechtigt. Der Rücktritt ist uns unverzüglich nach Bekanntgabe der Preiserhöhung und vor Lieferung schriftlich mitzuteilen.

6. Liefertermine sind grundsätzlich nicht vereinbart, sondern stellen lediglich eine unverbindliche Vorausschau dar. Wird im Einzelfall eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Lieferfristen übernommen, so bedarf dies zur Wirksamkeit der Schriftform. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Produkte), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Sind die Produkte auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Produkte in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Ein kongruentes Deckungsgeschäft ist anzunehmen, wenn die Lieferpflichten unseres Zulieferers aus dem Einkaufsvertrag uns gegenüber mindestens die gleiche Sicherheit für die Lieferung bieten, wie wir sie selbst dem Käufer im Verkaufsvertrag gewährleisten. Unsere gesetzlichen Rücktrittsrechte sowie die gesetzlichen Vorschriften über die Abwicklung des Vertrags bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.

7. Die Produkte werden auf Kosten des Käufers oder auf unsere Kosten je ausgewählter Versandart an den von ihm bestimmten Ort versandt und abgeliefert (Versendungskauf inklusive Verzollung). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Die Ablieferung an den Käufer erfolgt direkt gegen Empfangsbestätigung, es sei denn der Käufer hat mit der Spedition eine andere Ablagestelle ohne Empfangsbestätigung mittels Abstellgenehmigung vereinbart.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf, geht die Gefahr mit der Übergabe der Produkte an die mit der Versendung beauftragte Person auf den Käufer über.
Verzögert sich der Versand aufgrund von Umständen, die aus der Sphäre des Käufers stammen, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. 10,- EUR pro Produkt pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Produkte. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Mehraufwendungen gemäß § 304 BGB, bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

Für die Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers gilt § 377 HGB. Der Käufer hat die gelieferten Produkte bei Ablieferung auf etwaige Mängel (insbesondere auf Abweichungen von der bestellten Menge oder dem bestellten Typ bzw. Verschmutzungen) zu untersuchen. Offene Mängel sind zur Wahrung der Rechte des Käufers unverzüglich gegenüber dem Fahrer anzuzeigen (schriftlicher Vermerk auf dem Transportdokument und Empfangsbestätigung) und uns unverzüglich bei Ablieferung mitzuteilen. Kann ein Mangel trotz ordnungsgemäßer Untersuchung nicht festgestellt werden (so genannter versteckter Mangel), so ist er innerhalb von drei Werktagen nach Entdeckung geltend zu machen. Anderenfalls gelten die gelieferten Produkte als genehmigt.
Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und Mängelanzeige innerhalb der angegebenen Fristen, ist unsere Haftung ausgeschlossen.

8. Die Folgen höherer Gewalt (z. B. Feuer, Explosion, Überschwemmungen), behördliche Maßnahmen und andere unvorhergesehene Umstände (z. B. Streiks, Aussperrungen) bei uns und bei unseren Lieferanten entbinden uns von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung und geben uns außerdem das Recht, weitere Lieferungen ohne Nachlieferungsverpflichtung einzustellen.

9. Wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Käufers, die Leistung oder der Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder ein im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten etwa eintretender Wechsel der Firmeninhaber entbinden uns von der Erfüllung etwa laufender Lieferaufträge und berechtigen uns zur sofortigen Liefereinstellung, es sei denn, der Käufer leistet Zug-um-Zug-Zahlung. Selbiges gilt sofern es sich nicht um eine Vereinbarung über fortlaufende Lieferung von Produkten handelt auch bei der Anmeldung eines Insolvenzverfahrens.

10. Der Käufer verpflichtet sich, die für die Lieferung, den Verkauf, die Weitergabe, den Export, die Rückübertragung oder den Reexport der Produkte geltenden Gesetze und Vorschriften, einschließlich doch nicht begrenzt auf die Gesetze und Vorschriften in Bezug auf

  • Handelssanktionen (einschließlich und ohne Einschränkung umfassender oder sektoraler Embargos und personenbezogener Sanktionsmaßnahmen) und
  • Ausfuhrkontrollen (einschließlich und ohne Einschränkung militärischer Produkte oder Produkte mit doppeltem Verwendungszweck),

nachstehend zusammen als „Handelssanktionen“ definiert, einzuhalten. Dies umfasst Regelungen der UNO (Vereinten Nationen), dem Europäischen Rat oder der OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) sowie Gesetze und Verordnungen, die in der Europäischen Union oder den Vereinigten Staaten von Amerika ihren Ursprung haben. Listen der Produkte mit der Möglichkeit einer militärischen Nutzung sowie der Länder, über die ein Handelsembargo verhängt worden ist, sind einsehbar unter
http://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Embargos/embargos_node.html.

Der Käufer verpflichtet sich, uns nicht dazu zu veranlassen, direkt oder indirekt eine potenzielle Verletzung geltender Handelssanktionen zu riskieren.

Darüber hinaus lehnen wir jeglichen direkten oder indirekten Verkauf und Transit von Produkten, die als Ersatzteile oder in übergeordnete Baugruppen (beispielsweise Einbaueinheit, Bodenfahrzeug, Flugzeug usw.) integriert verkauft werden, nach und durch Kuba, Iran, Nordkorea und Syrien ab und verbieten dies. Der Käufer wird unsere Position berücksichtigen.

In den Fällen, in denen wir den dringenden Verdacht haben, dass das Risiko eines Verstoßes gegen die genannten Verpflichtungen besteht, behalten wir uns das Recht vor, von dem Abnehmer einen Identitätsnachweis über dessen Kunden oder die Vorlage einer Rechnung zu verlangen, um uns vom Bestimmungsort der genannten Produkte zu überzeugen.

IV. Zahlung

1. Unsere Rechnungen sind fällig wie vereinbart und auf der Rechnung ausgewiesen. Der Käufer kommt mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist in Verzug. Wir behalten uns vor, das Kundenkonto nach zwei erfolglosen Mahnungen zu sperren und die Forderungen insbesondere an ein Inkassounternehmen abzutreten.

Wird Skonto gewährt, sind der Skontosatz und die Skontofrist auf der Rechnung verzeichnet. Eine Verzinsung von Voraus- und Akontozahlungen findet nicht statt.

2. Der Käufer erhält nur auf sein ausdrückliches schriftliches Verlangen hin elektronische Originalrechnungen und -gutschriften (im folgen-den „e-Rechnungen“), die den gesetzlichen Anforderungen an e-Rechnungen, insbesondere der EU-Rechnungs-RL vom 13.7.2010, der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG, der EU-Verordnung 910/2014 und den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes entsprechen. Die e-Rechnungen werden als pdf erstellt und an eine vom Käufer benannte E-Mail Adresse versandt. Änderungen seitens des Käufers sind uns unverzüglich mitzuteilen.

3. Ist Zahlung per SEPA Basis-Lastschrift oder im SEPA-Firmenlastschriftverfahren vereinbart, dann wird der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag entsprechend dem erteilten Mandat im Lastschrift- oder im SEPA- Lastschriftverfahren von dem Bankkonto des Käufers abgebucht. Für beide Verfahren gilt, dass wir den Lastschrifteinzug als Pre-Notification (Vorankündigung) im Rechnungstext ankündigen. Die Pre-Notificationfrist endet mit dem Tag der Fälligkeit der Rechnung, sofern wir nicht ein abweichendes Fristende nennen. Durch die Vorankündigung ist es dem Käufer möglich, für die entsprechende Deckung auf seinem zuvor angegebenen Konto zu sorgen.

4. Einwendungen des Käufers gegen die Rechnung oder den Rechnungsbetrag (z. B. wegen ausgebliebener oder unvollständiger Lieferung) sind innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei der IHLE tires GmbH, Heinkelstraße 13, 76461 Muggensturm, anzuzeigen (Eingang der Reklamation). Nach vorbehaltsloser Zahlung oder Fristablauf ohne schriftliche Anzeige ist der Käufer mit Einwendungen gegen die Rechnung ausgeschlossen.

5. Die fälligen Forderungen sind ab Eintritt der Fälligkeit unter Bezug auf das Fälligkeitsdatum gem. Ziffer 1 gem. § 288 Abs. 2 BGB, derzeit mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank aus dem Bruttoendbetrag der fälligen Rechnung zu verzinsen. Unberührt davon bleibt unser Recht, Schadensersatz wegen Verzugs geltend zu machen.

6. Wir behalten uns vor, von Fall zu Fall für unsere Lieferungen die Erteilung einer Einzugsermächtigung (Ziff. 2),Vorauszahlung, Sicherheitsleistung, Nachnahme oder Barzahlung zu verlangen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Käufer aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis sowie der laufenden Geschäftsbeziehung gefährdet wird.

7. Wir behalten uns vor, nur innerhalb eines von uns definierten Kreditlimits zu liefern. Die Aufhebung der Kreditgewährung – auch innerhalb der Zahlungsfristen – bleibt uns dann vorbehalten, wenn Gründe die Besorgnis rechtfertigen, dass unsere Forderungen oder Sicherungsrechte gefährdet sind. Wir sind auch berechtigt, jederzeit eine nach unserem Ermessen ausreichende Sicherstellung zu verlangen. Erfolgt die Sicherung auf unser Ersuchen hin nicht fristgemäß, so wird unsere Forderung sofort fällig.

8. Der Käufer kann nur auf der Grundlage von uns anerkannter, unbestrittener, entscheidungsreifer oder rechtskräftiger fälliger Gegenansprüche Zahlungen zurückhalten oder Aufrechnung erklären.

V. Elektronischer Datenaustausch

1. Wir sind berechtigt, Käufer im Rahmen unseres e-Business-Portfolios die Möglichkeit zum elektronischen Datenaustausch (electronic data interchange (EDI)) zur Verfügung anzubieten und die Zahlungsabwicklung von Papierform auf elektronischen Datenaustausch umzustellen. Dies bezieht sich auf die Erstellung und Übermittlung elektronischer Rechnungen gem. § 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) als auch elektronischer Gutschriften (nachfolgend
„e-Rechnungen“). Die e-Rechnungen ersetzen dann die bislang in Papierform erstellten Originalrechnungen/-gutschriften und entsprechen den gesetzlichen Anforderungen an e-Rechnungen, insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 910/2014, der Mehrwertsteuerrichtlinie 2001/115/EG, des Signaturgesetzes und des Umsatzsteuergesetzes.

2. Käufer wird – soweit die Originalrechnungen und/oder -gutschriften noch in Papierform erstellt und übermittelt werden – vor der Umstellung über die Einzelheiten (z.B. Abwicklungsmodalitäten, Umsetzungszeiträume, eingebundene Dritte, Speicherort) in Textform informiert.

Käufer erklärt sich mit der Übermittlung der e-Rechnungen durch IHLE oder durch IHLE beauftragte Dritte und deren Konditionen einverstanden und schafft die technischen Voraussetzungen dafür, die e-Rechnungen vereinbarungsgemäß abrufen zu können

VI. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte

1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Produkten vor, bis alle, auch bedingt und künftig, entstehenden Forderungen gegenüber dem Käufer aus der Geschäftsverbindung erfüllt sind. Gleiches gilt, solange wir Dritten gegenüber als Siche-rungsgeber im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen.

2. Im Falle der Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes sind wir unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Käufers berechtigt, die zurückgenommene Ware
a) zum Marktpreis (= erzielbarer Wiederverkaufserlös) oder
b) entsprechend obiger Ziffer IV.6. unter Abzug der Wertminderung gutzuschreiben.

In allen Fällen sind wir berechtigt, unsere Rücknahmekosten in Höhe von 10 % des gutgeschriebenen Betrages von der Gutschrift abzusetzen. Dem Käufer bleibt der Nachweis tatsächlich geringerer Wertminderung und geringerer Rücknahmekosten unbenommen.

3. Bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit von uns nicht gelieferten Erzeugnissen wird zum Zwecke der Beweiserleichterung unser Miteigentumsanteil an den im Besitz des Käufers befindlichen Erzeugnissen gem. §§ 947, 948 BGB in der Weise festgestellt, dass die Zugänge unserer Produkte innerhalb der letzten 6 Monate vor Geltendmachung unserer Vorbehaltsrechte wertmäßig ins Verhältnis zu im gleichen Zeitraum von dritter Seite gelieferten Erzeugnissen gesetzt werden. Dem Käufer bleibt der Nachweis eines anderen Miteigentumsanteils unbenommen.

4. Der Käufer hat die Vorbehaltsware ausreichend, insbesondere gegen Feuer und Diebstahl, zu versichern. Ansprüche gegen die Versicherung aus einem die Vorbehaltsware betreffenden Schadensfall werden bereits jetzt in Höhe des Wiederbeschaffungswertes an uns abgetreten. Der Käufer hat die Versicherung von der Forderungsabtretung zu unterrichten.

5. Der Käufer tritt bis zur vollen Tilgung aller seiner Verbindlichkeiten im Sinne der Ziffer VI.1. die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware erwachsenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten in vollem Umfang bereits jetzt an uns ab. Der Käufer enthält sich aller Handlungen, die die vereinbarte Vorausabtretung beeinträchtigen könnten, insbesondere der Vereinbarung der Unabtretbarkeit der ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen sowie der Aufnahme der Forderungen in ein mit seinen Abnehmern bestehendes Kontokorrentverhältnis. Entsteht dennoch ein Kontokorrentverhältnis, so gilt die Kontokorrentforderung in der Höhe an uns abgetreten, die den in das Kontokorrentverhältnis aufgenommenen Forderungen aus Weiterveräußerung von durch uns gelieferten Erzeugnissen entspricht. Das Gleiche gilt nach erfolgter Saldierung für den an Stelle der Kontokorrentforderung tretenden Saldo.

6. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer mit anderen, nicht uns gehörenden Waren oder zusammen mit Leistungen in Rechnung gestellt wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung gem. Ziffer VI.5. in Höhe des vom Käufer seinem Abnehmer für die Vorbehaltsware berechneten Betrages inkl. Mehrwertsteuer als vereinbart; ist der Einzelpreis unserer Vorbehaltsware in dieser Rechnung nicht gesondert aufgeführt, so gilt die Abtretung in Höhe des von uns dem Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung an seinen Abnehmer berechneten Preises.

Erbringt der Käufer im Zusammenhang mit dem Verkauf der Vorbehaltsware eine damit verbundene Leistung, wie z. B. Montage, Auswuchten o. Ä., und werden auf der Rechnung die Vorbehaltsware und die Leistung nicht getrennt aufgeführt, also der Rechnungswert nur als Gesamtpreis ausgewiesen, so gilt die gesamte Forderung als an uns abgetreten.

7. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware nur unter der Voraussetzung berechtigt und ermächtigt, dass die oben bezeichneten Forderungen auf uns übergehen und in seinen Rechnungskopien, Lieferscheinen oder sonstigen Unterlagen der Name unserer Produkte aufgeführt wird.

8. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung trotz der Abtretung ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt hiervon unberührt. Die Ermächtigung zum Einzug von Forderungen kann von uns widerrufen werden, wenn die in VI. 10. und 11. genannten Voraussetzungen vorliegen.

Bei Vorliegen einer wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers, wie in IV. 7 beschrieben, erlischt die Befugnis des Käufers zur Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware und zum Einzug der an uns abgetretenen Forderungen. Der Käufer hat in diesem Falle unseren Beauftragten zu gestatten, sämtliche Maßnahmen in seinem Betrieb zu treffen, die uns zur Wahrung und Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt angemessen und erforderlich erscheinen.

9. Will ein Käufer Außenstände, die ganz oder teilweise aus der Veräußerung unserer Ware resultieren, an einen Dritten im Wege des Factoring oder jeder anderen Form des Forderungskaufs (im Folgenden nur noch „Factoring“) verkaufen oder abtreten, so ist der Käufer verpflichtet, dies uns vorher mitzuteilen und unsere Zustimmung einzuholen.

Der Käufer überträgt uns schon jetzt in der Höhe unseres jeweiligen Saldos Forderungen, die ihm aus dem Factoring-Geschäft gegen den Factor zustehen.

Besteht Besorgnis, dass unsere Forderungen bzw. Sicherungsrechte beeinträchtigt oder gefährdet sind, so können wir den Factor jederzeit über die sich aus diesem Abschnitt ergebenden Sicherungsrechte informieren und Leistung an uns verlangen. Erfolgt ein Verkauf oder eine Abtretung der Forderungen ohne unsere Zustimmung, hat uns der Käufer den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Sollten in einem solchen Fall Unsicherheiten über unsere Berechtigung bestehen, so verpflichtet sich der Käufer, bis zur Klärung den Factor anzuweisen, auszuzahlende Beträge in der Höhe unseres Saldos auf ein von uns benanntes Treuhandkonto einzuzahlen oder dort zu hinterlegen.

Die vorgenannten Bestimmungen gelten sowohl für das so genannte echte Factoring – der Factor trägt das Bonitätsrisiko – als auch für das unechte Factoring, bei dem das Ausfallrisiko beim Verkäufer der Forderungen verbleibt.

10. Bei Zahlungsverzug oder wenn sonstige Gründe die Besorgnis rechtfertigen, dass unsere Vorbehaltsrechte gefährdet sind, können wir die in diesem Abschnitt genannten Sicherungsrechte geltend machen. In diesem Falle ist der Käufer verpflichtet, die zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Auskünfte zu geben und uns die notwendigen Unterlagen, insbesondere Lieferscheine, Rechnungen, Lagerbestandslisten etc., auszuhändigen.

11. Von einer Pfändung oder jeder anderweitigen Beeinträchtigung unserer Eigentumsvorbehalts- bzw. Sicherungsrechte durch Dritte hat uns der Käufer unverzüglich Mitteilung zu machen und diese Rechte sowohl Dritten als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen.Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung bzw. -übertragung dieser Rechte ist dem Käufer untersagt.

12. Bei Zahlungsverzug oder wenn sonstige Gründe die Besorgnis rechtfertigen, dass unsere Vorbehalts- und Sicherungsrechte gefährdet sind, ist der Käufer auf unser Verlangen verpflichtet, die oben unter VI.5. bezeichnete Abtretung seinen Abnehmern anzuzeigen.

13. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten (bezüglich Eigentumsvorbehaltsrechten ist der Rechnungswert der Vorbehaltsware maßgeblich) unsere Forderungen insgesamt nachhaltig um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.

VII. Gewährleistung

Der Käufer hat die Hersteller-Empfehlungen bezüglich der Produkte, insbesondere Lagerung, Reifenauswahl, Montage, Aufpumpen, Luftdruck, Verwendung / Einsatzbeschränkungen, Kontrolle, Reparaturen o. Ä. sowie der Wartung einzuhalten. Der Käufer informiert seine Kunden über die Empfehlungen. Seinen Kunden, die nicht Endverbraucher sind, hat er diese Informationspflichten weiterzugeben.

Der Käufer hat seine Mitarbeiter im Umgang mit den Produkten zu schulen. Er stellt sicher, dass Reparaturen (z. B. von Reifenschäden o-der bei Schweißarbeiten am Rad) nur nach Demontage der Rad-Reifen-Einheit durchgeführt werden.

Für die von uns gelieferte Ware und Leistungen übernehmen wir Gewähr nur nach den folgenden Bestimmungen.

1. An Stelle eines mit einem nicht unerheblichen, von uns zu vertretendem und rechtzeitig gerügtem Mangel behafteten Produktes wird umtauschweise Ersatz zu dem am Tage der Ersatzlieferung für den Käufer gültigen Preis zuzüglich Mehrwertsteuer geliefert. Wir behalten uns bei Geschäften mit Unternehmern eine angemessene Anrechnung des Gebrauchsvorteils – bei Reifen unter Berücksichtigung der vorhandenen Restprofiltiefe – vor. Produkte, für die eine Ersatzleistung gewährt worden ist, gehen in unser Eigentum über.

Sofern nach unserer Entscheidung Mängel durch Instandsetzung ordnungsgemäß beseitigt werden können, behalten wir uns diese statt Ersatzlieferung vor. Dem Käufer steht kein Wahlrecht zu. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt.

Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten stehen dem Käufer keine weitergehenden Rechte als für die ursprünglichen Vertragsprodukte zu.

Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Die von uns verwendeten Größenangaben, technischen Angaben (z. B. Maße) und werblichen Aussagen sind keine Garantien für zugesicherte Eigenschaften.

2. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen bzw. von uns zu vertretende Mängel liegen nicht vor, wenn

a) die Beschädigung durch natürliche Abnutzung und Verschleißerscheinungen sowie äußere Einflüsse entstehen;

b) die Beschädigung auf unsachgemäße Behandlung, auf selbst oder von Dritten unsachgemäß vorgenommene Profiländerungen, Einkerbungen usw. oder auf Unfall zurückzuführen ist;

c) die Produkte auf Fahrzeuge/ Räder aufgezogen werden, die bei vorheriger sorgfältiger Prüfung als für die Produkte unpassend erkennbar sind;

d) die von uns gelieferten Produkte von anderen repariert oder in sonstiger Weise bearbeitet wurden;

e) die Fabriknummer, das Fabrikationszeichen oder sonst auf den Produkten dauerhaft angebrachte Zeichen nicht mehr vorhanden oder verändert, insbesondere unkenntlich gemacht worden sind;

f) bei Reifen der jeweils notwendige bzw. vom Hersteller vorgeschriebene Luftdruck nachweislich nicht eingehalten wurde;

g) Reifen einer vorschriftswidrigen Beanspruchung ausgesetzt waren, insbesondere durch Überschreitung der für die Reifengröße und Reifenart zulässigen Belastung und der zugeordneten Fahrzeuggeschwindigkeit;

h) Reifen nach Montage durch unrichtige Radstellung schadhaft wurden oder durch andere Störungen im Radlauf in ihrer Leistung beeinträchtigt wurden;

i) Reifen auf einer ihnen nicht zugeordneten, nicht lehrenhaltigen, rostigen oder sonst mangelhaften Felge montiert wurden oder der Reifen auf eine andere als auf die laut den jeweils maßgeblichen technischen Daten vorgeschriebene Felge aufgelegt war;

j) Reifen durch äußere Einwirkung oder mechanische Verletzung schadhaft geworden oder Erhitzung ausgesetzt worden sind;

k) natürlicher Verschleiß oder Beschädigung der Ware vorliegen, die auf unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder einen Unfall zu-rückzuführen sind;

l) Reifen vor der Montage vom Käufer oder Dritten im freien gelagert wurden;

m) Reifen bei Tube-Type-Ausführungen mit gebrauchten Schläuchen/Wulstbändern, bei Tubless-Ausführungen ohne Ventilauswechslung (Pkw-Reifen) oder ohne neuen Dichtungsring (LKW/Schulterreifen) durch den Käufer oder Dritte montiert wurden.

n) es sich um eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit des Erzeugnisses handelt.

3. Gewährleistungsansprüche verjähren 2 Jahre ab Verkauf durch den Käufer, längstens aber nach 2 Jahren und 6 Monaten nach Lieferung an den Käufer.

4. Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind nur die mit uns in laufender Geschäftsverbindung stehenden Käufer berechtigt. Produkte, derentwegen ein Gewährleistungsanspruch geltend gemacht wird, werden durch uns oder einen von uns beauftragten Spediteur nach Rücksprache mit dem Käufer und ausschließlich unter Beifügung eines vollständig ausgefüllten und von dem Endverbraucher persönlich unterzeichneten Beanstandungsformular abgeholt. Die Abholung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Einsenders. Die Prüfung der beanstandeten Produkte erfolgt grundsätzlich durch den Hersteller der Produkte. Stellt sich das Mängelbeseitigungsverlangen des Käufers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Käufer ersetzt verlangen. Bei Ablehnung des Gewährleistungsanspruches durch den Hersteller wird der beanstandete Reifen nach Abstimmung mit dem Käufer durch den Hersteller an den Käufer zurückgesendet, wenn er dies innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Ablehnung verlangt. An-dernfalls wird der Reifen vom Hersteller vernichtet. Sollte der Käufer nicht Eigentümer des Reifens sein, so stellt er sicher, dass der Eigentümer mit der Entsorgung einverstanden ist.

VIII. Haftung

Ein Schadensersatzanspruch des Käufers ist, gleich aus welchem Haftungsgrund (z. B. aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Verzug, positiver Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Ausgleich unter Schuldnern usw.), ausgeschlossen, sofern nachfolgend unter dieser Ziffer keine besonderen Regelungen getroffen werden.

Vorstehender Haftungsausschluss gilt nicht

  • für den Fall der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  • für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen mit der Maßgabe, dass die Haftung - außer bei vorsätzlicher Verursachung - der Höhe nach auf die vorhersehbaren und typischerweise entstehenden Schäden begrenzt ist.
  • für sonstige Schäden, die auf leicht oder mittel fahrlässiger Pflichtverletzung einer wesentlichen Vertragspflicht unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, mit der Maßgabe, dass die Haftung der Höhe nach auf die vorhersehbaren und typischerweise entstehenden Schäden begrenzt ist; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Diese Haftungsregelungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

IX. Nutzung unserer Internetseiten (insbesondere Webshop und Räderkonfigurator „lissi“)

Für die Bestellung unsere Produkte und zur Information zur Konfiguration von Kompletträdern erhalten Sie Zugang zu unseren Internetseiten.

1. Den Zugang zum Webshop erhält der Käufer nach Prüfung und Genehmigung des Antrags auf Kontoeröffnung (s. III .1.) Hierzu erhält der Käufer neben der Kundennummer eine User-ID und ein Passwort. Der Käufer kann weitere User-IDs per Fax oder Email beantragen, indem er uns die Namen der zuzulassenden Mitarbeiter bekannt gibt. Der Käufer bestimmt einen Verantwortlichen, der zur persönlichen und ausschließlichen Nutzung der User-ID und des Passworts bestimmt ist. Die zugeteilte User-ID sowie das Passwort dürfen nur von derjenigen Person verwendet werden, für welche sie beantragt wurden. Der Käufer stellt den Log-out vom System nach jeder Sitzung sicher.

Der Käufer verpflichtet sich, die User-ID und das Passwort geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt für jeden Mitarbeiter des Käufers, der von der User-ID und den Passwörtern Kenntnis erhält. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich empfohlen, das Passwort nach Erhalt sofort zu ändern. Der Käufer verpflichtet sich die Einhaltung der Vertraulichkeit und die ausschließliche Nutzung des Webshops durch autorisierte Personen sicher zu stellen. Der Käufer verpflichtet sich, uns unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis darüber erlangt, dass Unbefugte über die User-IDs und/oder Passwörter verfügen. Wir veranlassen in der Folge die Sperrung des Zugangs und bestätigen dies per E-Mail innerhalb von 24 h.

Sollte das Passwort mehr als 1 Jahr nicht benutzt werden, wird es samt dem Konto gesperrt. Zur Weiterbenutzung des Webshops ist die Freischaltung des Passwortes notwendig und bei uns zu beantragen.

Folgen und/oder Schäden, welche durch die Nichtbeachtung dieser Bestimmungen entstehen, trägt alleine der Käufer.

2. Der Räderkonfigurator „lissi“ (im Folgenden "lissi") ist ein Informationssystem zur Konfiguration von Kompletträdern und bietet für Käufer mit Zugang zu unserem Webshop eine Schnittstelle zum Webshop mit Anzeige von Verfügbarkeit und Preis zur Bestellung der Produkte bei uns entsprechend der Konfiguration. Das Ergebnis der Konfiguration von Kompletträdern kann als pdf ausgedruckt werden. Die Konfiguration erfolgt mit Produkten, die bei der Industrie verfügbar sind. Im Übrigen gelten die Nutzungsbedingungen der IHLE tires GmbH für den Räderkonfigurator „lissi“ in ihrer jeweils aktuellen Fassung, abrufbar unter www.Ihle-tires.com (lissi B2B).

3. Aufgrund des Informationsaustausches können Fehler, insbesondere durch fehlerhafte Informationen seitens der Reifenhändler, nicht völlig ausgeschlossen werden. Für die Richtigkeit der Informationen kann Ihle tires GmbH deshalb keine Gewähr übernehmen.

4. Der Zugang zu den Internetseiten ist zu jeder Zeit möglich. Wir können den Zugriff jederzeit zu Wartungszwecken, für Updates und/oder aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen einschränken oder unterbrechen.

Die Anschaffung der zur Nutzung der Online Tools erforderlichen Hard- und Software sowie notwendigen Internetverbindung ist ausschließlich Sache des Anwenders. Wir beteiligen uns weder an den Kosten noch werden technische Möglichkeiten zur Verfügung gestellt, mit denen Eingabefehler erkannt oder korrigiert werden können. Der Anwender allein ist für die Richtigkeit der eingegebenen Daten und Informationen verantwortlich.

5. Die Angaben auf den Internetseiten sind unverbindlich und werden ausschließlich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Für die Begründung und Einhaltung von Verpflichtungen sowie unsere Haftung für die Produkte sind ausschließlich die jeweils über sie abgeschlossenen vertraglichen Vereinbarungen unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgeblich. Auf der Grundlage von auf dieser Internetseite enthaltenen Informationen kann kein Vertragsverhältnis entstehen. Die Internetseiten enthalten keine Garantien oder Beschaffenheitsangaben von Produkten oder Dienstleistungen. Die Informationen auf diesen Internetseiten sowie die beschriebenen Produkte und Dienstleistungen können jederzeit ohne vorherige Ankündigung durch uns geändert oder aktualisiert werden.

6. Der Käufer trägt die mit der Internetnutzung bestehenden Risiken, insbesondere Netzstörungen, Schwankungen bei der Übertragung und Datenverlust. Er stellt sicher, dass er keine Inhalte an die Internetseiten überträgt, die Software, Anwendungen, Programme oder Viren enthalten bzw. sonstige Daten, die die Funktion der Hard- und Software der Internet-Seiten oder von anderen Anwendern beeinträchtigen oder beschädigen.

Die gesamte auf den Internetseiten integrierte Software, insbesondere alle Arten maschinenlesbarer Codes, Datei- und/oder Bildersammlungen, sind urheberrechtlich und nach anderen Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt. Die gesamte Software ist unser Eigentum, der jeweiligen Lizenzinhaber oder Dritter. Der Anwender ist zur Nutzung der auf den Internetseiten integrierte Software berechtigt, unter der Voraussetzung, dass der Anwender die diese und die ggfs. zusätzlichen Zugangs- und Nutzungsbedingungen der Software einhält. Eine Lizenz wird nicht gewährt. Der Anwender unterlässt:

  • die Verwendung, Reproduzierung, Modifizierung, Anpassung, Übersetzung, den Download oder die Übertragung der Software als Ganzes oder in Teilen,
  • den Verkauf, die Vermietung, die Lizenzgewährung, die Übertragung der Software oder die Gewährung des Zugangs zur Soft-ware,
  • die Modifizierung, Entfernung oder Verschleierung von Markenzeichen oder Eigentumsvermerken in der Software, und/oder
  • die Dekompilierung, Demontage, Entschlüsselung, Extrahierung oder Zerlegung der Software oder die Unterstützung anderer Personen bei solchen Tätigkeiten.

7. Wir übernehmen trotz sorgfältiger Prüfung keine Haftung im Zusammenhang mit unseren Internetseiten. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere für jegliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden, die durch Ihren Zugriff oder die Verwendung von den Anwendung, wie insbesondere Webshop und „lissi“, oder durch die Inhalte externer Links entstehen, auch durch Infizierung mit Computerviren. Für den Inhalt der verlinkten Seite sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Der Käufer hat für sämtliche Schäden einzustehen, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften und/oder unberechtigten Nutzung der Internetseiten entstehen, und entsprechend Schadensersatz zu leisten.

Wir haften ausschließlich für typische und vorhersehbare Schäden, die dem Käufer im Zusammenhang mit der Benutzung von Webshop und „lissi“ entstehen, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Wir haften nicht für Unterbrechungen von Webshop und „lissi“. Dies gilt auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und unserer Mitarbeiter sowie für die sonstigen Erfüllungsgehilfen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für den Fall der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

X. Urheber- und sonstige Rechte

Alle zugänglich gemachten Texte, Bilder, Animationen, Videos, Musik, Geräusche und andere Materialien, unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums und sind jeweils als Ganzes sowie in Teilen urheberrechtlich / markenrechtlich geschützt.

Sie dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch uns weder für Handelszwecke oder zur Weitergabe an Dritte kopiert, noch anders weiterverwertet, vervielfältigt und auf anderen Internetseiten verwendet werden. Das ausschließliche Copyright liegt bei uns. Wir behalten uns alle Rechte vor.

Wo nicht anders angegeben, sind alle auf unseren Internetseiten genannte Handelsmarken sowie alle Logos und Embleme gesetzlich geschützte Warenzeichen des jeweiligen Herstellers oder dessen Tochtergesellschaften. Keine der Informationen auf diesen Internetseiten ist als eine Gewährung von Lizenzen oder Marken zu verstehen. Hierfür ist eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des jeweiligen Herstellers erforderlich. Die unbefugte Verwendung dieser Marken ist untersagt.

XI. Datenschutz

1. IHLE tires GmbH mit Sitz in Deutschland erhebt und verarbeitet auch für ihre Tochtergesellschaften in Deutschland personenbezogene Daten nach den Grundsätzen und auf Grundlage der DS-GVO sowie des BDSG und ist damit verantwortliche Stelle im datenschutzrechtlichen Sinne. Personenbezogene Daten, die IHLE im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangen, werden daher ausschließlich im Rahmen der festgelegten Zwecke und zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses von IHLE genutzt.

Betroffene haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch, Beschränkung der Verarbeitung und Löschung der sie betreffenden Daten und sie können die Übertragung ihrer Daten verlangen. Wenn Betroffene von diesen Rechten Gebrauch machen und Informationen über die sie betreffenden Daten erhalten möchten, können sie sich an folgende verantwortliche Stelle wenden: IHLE tires GmbH, z. Hd. des Datenschutzbeauftragten, Heinkelstraße 13, 76461 Muggensturm, E-Mail: protection-des-donnees@ihle.com.
Das Beschwerderecht kann beim Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg geltend gemacht werden. Weitere Informationen sind unter: http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/.

2. IHLE übermittelt zum Zwecke der Vertragserfüllung personenbezogene Daten an seine Dienstleister und/ oder an die mit ihm im aktienrechtlichen Sinne verbundenen Unternehmen (Konzernunternehmen). Der Drittlandtransfer geschieht dabei ausschließlich auf Basis eines Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission; der Verwendung von Standardklauseln in den jeweiligen Dienstleisterverträgen; vorbehaltlich eigener Garantien (Artikel 46 DS-GVO) oder verbindlicher interner Datenschutzvorschriften (Artikel 47 DS-GVO); eines Ausnahmetatbestandes des Artikel 49 Abs. 1 Unterabsatz 2 DS-GVO (wenn die Voraussetzungen des Artikel 46 und 47 DS-GVO nicht vorliegen); einer Einzelgenehmigung einer Aufsichtsbehörde. Der Käufer kann Auskunft darüber verlangen und kann zu diesem Zwecke den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft kontaktieren.

3. IHLE oder Dritte betreffende personenbezogene Daten, die der Käufer im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangen, dürfen nur zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses und nur auf Basis von Artikel 6 Absatz 1 DS-GVO (bzw. Artikel 9 DS-GVO) verarbeitet und genutzt werden. Die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

4. . Käufer verpflichtet sich, alle zum Datenschutz und zur Datensicherheit erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen. Die Mitarbeiter des Käufers sind auf die Vertraulichkeit der Daten zu verpflichten.

5. Beim Besuch unserer Internetseiten speichern wir automatisch statistische Nutzungsdaten. Dabei bleiben Sie als Nutzer jedoch anonym, da wir diese Informationen nur zu statistischen Zwecken auswerten, um Systemleistung, Benutzerfreundlichkeit und Qualität der Beiträge zu optimieren.

XII. Sonstiges

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Karlsruhe.

2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

3.
Der Käufer verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen, betrieblichen und technischen Informationen, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Im Falle einer für uns bestehenden Geheimhaltungspflicht erstreckt sich diese nicht auf für mit uns verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG.

4. Es ist untersagt, die Zeichen und Nummern auf unseren Produkten ganz oder teilweise abzuändern oder unkenntlich zu machen sowie Artikel weiterzuverkaufen, die seit der Lieferung irgendeine Verschlechterung erlitten haben oder an denen Veränderungen vorgenommen wurden, die nicht den technischen Normen entsprechen. Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte so zu verkaufen, wie sie von uns klassiert wurde. Er wird seinen Kunden genaue Beschaffenheit und technische Details dieser Produkte erläutern. Wir behalten uns technische Änderungen vor.

5. Der Käufer erklärt im Rahmen der Geschäftsbeziehung jeglicher Form von Bestechung und Korruption entgegenzuwirken und die dahingehenden gesetzlichen Bestimmungen – insbesondere die Vorschriften des Strafgesetzbuchs und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb - einzuhalten. Der Käufer verpflichtet sich insbesondere es zu unterlassen, unseren Mitarbeitern, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages oder Lieferbeziehung betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige unangemessene finanzielle oder andere Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht zu stellen, anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren. Diese Verpflichtung gilt auch für die im aktienrechtlichen Sinne verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter, Direktoren, Arbeitnehmer oder Amtsträger des Käufers sowie für alle im Rahmen der Vertragsbeziehung beteiligten Dritten.

Bei einem Verstoß gegen die genannten Verpflichtungen sind wir berechtigt, die bestehenden Verträge außerordentlich zu kündigen oder zurückzutreten und sämtliche Verhandlungen abzubrechen. Alle Schäden, die uns aus einem Verstoß gegen die vorliegend genannten Verpflichtungen entstehen und vom Käufer zu vertreten sind, hat der Käufer uns zu ersetzen.

6. Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen unter den verschiedenen allgemeinen Geschäftsbedingungen (deutsch, englisch) gilt der deutsche Originaltext.

7. Wir behalten uns vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Sie finden in der jeweils aktuellen Fassung Anwendung.